Vermögensschadenhaftpflicht
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die aus einer fehlerhaften Beratung oder einer falschen Handlung resultieren. Im Unterschied zu einer klassischen Haftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden abdeckt, deckt die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Schäden ab, die Vermögenswerte betreffen. Die Versicherung ist vor allem für Unternehmen und Selbstständige empfehlenswert, die beratende Tätigkeiten ausüben oder in ihrem Geschäftsbetrieb mit Vermögenswerten von Dritten zu tun haben.
Wann leistet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung tritt in Kraft, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vermögensschaden durch eine fehlerhafte Beratung oder eine falsche Handlung vorgeworfen wird. Der Versicherer prüft den Anspruch und kommt im Fall einer berechtigten Forderung für den Schaden auf. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung entstehen, wie beispielsweise Anwaltskosten oder Gerichtskosten.
Wer ist durch die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung versichert?
Versichert sind in der Regel Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit Vermögenswerten Dritter in Berührung kommen. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Versicherungsmakler oder Unternehmensberater. Auch IT- Dienstleister oder Werbeagenturen, die mit Kundendaten arbeiten oder Beratungsleistungen anbieten, sind typische Zielgruppen für eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. In der Regel lässt sich die Versicherung individuell auf die Bedürfnisse und Risiken des Versicherungsnehmers anpassen.