Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter angeboten wird. Das Ziel ist es, den Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen, die über die gesetzliche Rente hinausgeht. Die bAV kann in verschiedenen Varianten angeboten werden, beispielsweise als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Die bAV leistet im Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn dieser in den Ruhestand geht und die vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt. Die Leistungen können in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung erfolgen. Die bAV kann auch im Falle einer Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers greifen. In diesem Fall wird eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter des Unternehmens, die einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, versichert. Dies kann tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Auch für Geschäftsführer oder selbstständige Mitarbeiter kann eine bAV sinnvoll sein. Es lohnt sich jedoch, individuell zu prüfen, welche Variante der betrieblichen Altersvorsorge für den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitgeber am besten geeignet ist.

FAQ

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Antwort:
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine zusätzliche private Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter aufbaut. Dabei können verschiedene Durchführungswege gewählt werden, wie zum Beispiel die Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Antwort:
Eine betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer abschließen, die bei einem Unternehmen angestellt sind, das eine bAV anbietet.

Antwort:
Der Arbeitgeber zahlt einen Teil des Gehalts in einen bAV-Vertrag ein, der für den Arbeitnehmer bestimmt ist. Die Beiträge können dabei vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und mindern dadurch die Steuer- und Sozialabgaben des Arbeitnehmers.

Antwort:
Der Beitrag für eine bAV kann bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Der genaue Betrag hängt vom Durchführungsweg und von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Antwort:
Selbstständige können keine bAV über ihren eigenen Betrieb abschließen, jedoch können sie eine private Altersvorsorge abschließen, die steuerlich gefördert wird.

Antwort:
Eine Kündigung der bAV ist in der Regel nicht möglich, da sie eine langfristige Altersvorsorge darstellt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer Schwerbehinderung oder einer Insolvenz des Arbeitgebers.

Antwort:
Die Leistungen aus der bAV können ab dem Rentenbeginn des Arbeitnehmers ausgezahlt werden. Es ist aber auch möglich, eine Auszahlung als Einmalbetrag oder als Teilrente zu vereinbaren.

Antwort:
Im Todesfall des Arbeitnehmers kann die bAV an den Ehepartner oder an die Kinder des Verstorbenen ausgezahlt werden. Es ist jedoch auch möglich, eine andere Person als Bezugsberechtigten zu benennen.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie sind ein 35-jähriger Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen und machen sich langsam Gedanken über Ihre finanzielle Absicherung im Alter. Sie haben zwar bereits eine private Altersvorsorge abgeschlossen, sind aber auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, um Ihre Rente aufzustocken. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge an und Sie möchten sich darüber informieren, ob diese für Sie geeignet ist.

Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber und erfahren, dass Sie einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen können. Das Besondere daran: Die Beiträge werden vor Steuern abgezogen, wodurch Sie weniger Abgaben zahlen und somit mehr Netto vom Brutto haben. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich außerdem an der Finanzierung der Versicherung.

Einige Jahre später erleiden Sie einen schweren Arbeitsunfall und können für längere Zeit nicht arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung greift, aber Sie merken schnell, dass die monatliche Rente nicht ausreicht, um Ihre monatlichen Ausgaben zu decken. Hier kommt Ihre betriebliche Altersvorsorge ins Spiel. Sie können das angesparte Kapital in Form einer Rente auszahlen lassen, die Ihnen dabei hilft, die finanzielle Lücke während Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu überbrücken.

Unverbindliche Anfrage, oder selbst berechnen?

Ein individuelles Versicherungsangebot von einem Experten hat einige Vorteile gegenüber einem Angebot, das ein Kunde selbst im Internet berechnet. Versicherungsexperten kennen sich mit den verschiedenen Versicherungsprodukten auf dem Markt aus und können auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken des Kunden eingehen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen. Im Gegensatz dazu kann ein Kunde, der ein Angebot im Internet berechnet, schnell den Überblick verlieren und wichtige Details oder mögliche Risiken übersehen. Außerdem kann es vorkommen, dass aufgrund von unvollständigen Informationen oder unklaren Angaben ein Angebot erstellt wird, das am Ende gar nicht zu den tatsächlichen Bedürfnissen des Kunden passt. Ein Versicherungsexperte kann dem Kunden helfen, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen, damit er eine optimale Versicherungslösung erhält.