Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die im Falle einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitskraft des Versicherten greift. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die erst bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% leistet, wird bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits ab einer Arbeitsfähigkeit von unter 50% gezahlt. Die Versicherung bietet somit eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte dauerhaft und vollständig erwerbsunfähig wird und dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies kann beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall bedingt sein. Die Höhe der Leistungen orientiert sich dabei an der vereinbarten Versicherungssumme und kann somit individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden. Die Versicherung kann auch als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, um eine höhere Absicherung im Fall einer Erwerbsunfähigkeit zu erhalten.
Versichert werden kann grundsätzlich jeder, der erwerbstätig ist und ein Einkommen hat. Dies schließt auch Selbstständige und Freiberufler mit ein. Die Versicherungsbeiträge richten sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und dem Berufsbild. Für manche Berufsgruppen kann es aufgrund eines höheren Risikos schwieriger sein, eine passende Versicherung zu finden. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen.