Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Möglichkeit, um im Alter abgesichert zu sein. Bei der bAV handelt es sich um eine Altersversorgung, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter angeboten wird. Die bAV ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die oft als Zusatzleistung zur gesetzlichen Rente angeboten wird. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer finanziert. Die bAV wird in der Regel als Rentenzahlung ausgezahlt.
Die bAV leistet im Ruhestand des Arbeitnehmers. Die Zahlungen aus der bAV ergänzen die gesetzliche Rente und sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer im Alter finanziell abgesichert ist. Die bAV kann auch im Falle einer Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers greifen. In diesem Fall kann die betriebliche Altersvorsorge eine Rente zur Verfügung stellen, die den Lebensunterhalt sichert.
Versichert ist in der Regel der Arbeitnehmer. Die betriebliche Altersvorsorge kann jedoch auch für Hinterbliebene oder bei Invalidität greifen. Die bAV kann auch als Gruppenversicherung für alle Arbeitnehmer eines Betriebs abgeschlossen werden. Dabei ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer sind versicherte Personen. Die genauen Regelungen zur bAV können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.