Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter angeboten wird. Das Ziel ist es, den Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen, die über die gesetzliche Rente hinausgeht. Die bAV kann in verschiedenen Varianten angeboten werden, beispielsweise als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Die bAV leistet im Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn dieser in den Ruhestand geht und die vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt. Die Leistungen können in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung erfolgen. Die bAV kann auch im Falle einer Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers greifen. In diesem Fall wird eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht.
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter des Unternehmens, die einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, versichert. Dies kann tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Auch für Geschäftsführer oder selbstständige Mitarbeiter kann eine bAV sinnvoll sein. Es lohnt sich jedoch, individuell zu prüfen, welche Variante der betrieblichen Altersvorsorge für den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitgeber am besten geeignet ist.